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Wer sind wir?
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Das bieten wir:
Reiner Hesse, Fachkraft für Arbeitssicherheit bietet eine umfassende Beratung und Betreuung wie sie nach dem Arbeitssicher- heitsgesetz (ASiG) und nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaften für die Betriebe gesetzlich vorgeschrieben ist (Fachkraft für Arbeitssicherheit in Verbindung mit dem Betriebsarzt).
Unser Vorteil ist eine spezifisch aufeinander abgestimmte arbeitssicherheitstechnische Beratung und Betreuung in Verbindung mit der arbeitsmedizinischen Betreuung unter Berücksichtigung der speziellen Anforderungen der zu betreuenden Unternehmen.
Ein großer Schwerpunkt liegt in der speziellen und gezielten Arbeitsplatzanalyse
und -bewertung, wie sie seit 1996 durch das Arbeitsschutzgesetz für
alle Arbeitsplätze notwendig geworden ist und seit August 1997 fertiggestellt
sein muß.
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Wir bieten Ihnen eine besonders günstige individuelle Jahresbetreuung an.
Fordern Sie ein kostenloses Angebot von uns an.
Wir sorgen für Ihre
„ Sicherheit und Gesundheit „
1. Allgemeines
1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten
für alle Lieferungen und Leistungen der Firma R. Hesse Fachkraft für
Arbeitssicherheit.
1.2 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden
werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der
Lieferung und/oder Leistung
nicht Vertragsbestandteil.
1.3 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder
Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen
abgeschlossener Verträge
und auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen von Firma R. Hesse
Fachkraft für
Arbeitssicherheit
bedürfen der Schriftform der Geschäftsleitung der Firma R. Hesse
Fachkraft für Arbeitssicherheit.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Angebote von Firma R. Hesse Fachkraft für Arbeitssicherheit
sind- insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge,
Lieferfrist, Liefermöglichkeit
und Nebenleistungen -freibleibend und unverbindlich. An ein Angebot hält
sich die Firma vier
Wochen gebunden.
2.2 Der Umfang der von Firma R. Hesse Fachkraft für
Arbeitssicherheit zu erbringenden Leistungen wird allein durch den
Verpflichtungsvertrag festgelegt.
2.3 Die Firma R. Hesse Fachkraft für Arbeitssicherheit
behält sich durch die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche
oder technische Normen bedingte
Abweichungen von den Angebotsunterlagen oder Verpflichtungsvertrag
beziehungsweise von der
Auftragsbestätigung vor.
3. Haftung
3.1 Eine Haftung der Firma R. Hesse Fachkraft für
Arbeitssicherheit für Schäden aus jeglichem Rechtsgrund - einschließlich
Verzug, Unmöglichkeit,
Schlechterfüllung und außervertraglicher (deliktischer) Haftung
- ist ausgeschlossen, es sei denn,
der Schaden beruht auf der
Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht (Kardinalpflicht)
durch die Firma R.
Hesse Fachkraft für
Arbeitssicherheit oder wurde durch die Firma R. Hesse Fachkraft für
Arbeitssicherheit grob
fahrlässig oder vorsätzlich
verursacht.
3.2 Die Firma R. Hesse Fachkraft für Arbeitssicherheit
haftet in keinem Fall für atypische und daher nicht vorhersehbare
Folgeschäden. Die Firma
R. Hesse Fachkraft für Arbeitssicherheit haftet ebenfalls nicht für
Schäden, soweit der Kunde
deren Eintritt durch ihm
zumutbare Maßnahmen hätte verhindern können.
4 Preise
4.1 Die Preise verstehen netto ausschließlich Verpackungs-
und Frachtspesen. Maßgebend sind die Preise der
Auftragsbestätigung
und des Verpflichtungsvertrages zuzüglich der jeweils gesetzlichen
Umsatzsteuer. Lieferungen und
Leistungen, für die
nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am
Tage der Erbringung gültigen Preise
berechnet.
4.2 Zusätzliche Dienstleistungen, die nicht im Verpflichtungsvertrag
festgelegt sind und nicht der üblichen Arbeit einer
Fachkraft für Arbeitssicherheit
entspricht, werden, wenn kein schriftlicher Festpreis vereinbart wurde,
nach dem
jeweiligen Stundensatz der
Fachkraft für Arbeitssicherheit zuzüglich der jeweils gültigen
gesetzlichen Umsatzsteuer
abgerechnet. Fahrkosten
werden bei Sonderfahrten vom jeweiligen Aufenthaltsort der Fachkraft für
Arbeitssicherheit
abgerechnet.
5 Lieferfristen
5.1 Von Firma R. Hesse Fachkraft für Arbeitssicherheit
genannte Fristen, insbesondere Liefertermine, sind nur verbindlich,
wenn sie schriftlich als
verbindlich zugesagt wurden.
5.2 Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter
Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
5.3 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen
im Falle höherer Gewalt und allen sonst von Firma R. Hesse
Fachkraft für Arbeitssicherheit
nicht zu vertretenden Hindernissen, welche auf die Lieferung oder Leistung
von erheblichen
Einfluß sind, insbesondere
bei Streik oder Aussperrung von Lieferanten oder deren Unterlieferanten.
5.4 Kommt ein Kunde mit der Abnahme bestellter Ware in
Verzug, so ist Firma R. Hesse Fachkraft für Arbeitssicherheit
nach Setzung einer angemessenen
Nachfrist von höchsten 8 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
oder
Schadenersatz wegen Nichterfüllung
zu verlangen. Verlangt Firma R. Hesse Fachkraft für Arbeitssicherheit
Schadenersatz, so beträgt
dieser 35% des Auftragswertes, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder
Firma R. Hesse
Fachkraft für Arbeitssicherheit
einen höheren Schaden nachweist.
6 Vertragslaufzeit
6.1. Der Vertrag wird wie im $ 2 des Verpflichtungsvertrages
abgeschlossen.
7 Kündigung
7.1 Vor Ende der Vertragslaufzeit kann der Vertrag von
keiner Seite aus gekündigt werden.
7.2 Die Kündigung muß 6 Monate vor Vertragsende
schriftlich ausgesprochen werden (schriftlicher Eingang beim
Vertragspartner).
7.3 Nach Ablauf der Vertragszeit wird der Vertrag in einen
Vertrag auf unbestimmte Zeit umgewandelt. Der Vertrag kann
dann nur mit einer Frist
von 6 Monaten zum 30.06. Oder 31.12. eines Jahre gekündigt werden.
7.4 Eine Kündigung „oder zum nächstmöglichen
Zeitpunkt“ ist nicht wirksam.
7.5 Zur Fristwahrung ist der schriftliche Eingang
beim Vertragspartner ausschlaggebend.
8 Reklamationen
8.1. Reklamationen der Rechnungen von Firma R. Hesse Fachkraft
für Arbeitssicherhei durch Vollkaufleute im Sinne des
HGB können nur innerhalb
von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung berücksichtigt werden.
9 Zahlung
9.1. Soweit nicht anders vereinbart sind Zahlungen sofort bei
Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu leisten. Bei
Zahlungsverzug ist Firma
R. Hesse Fachkraft für Arbeitssicherheit berechtigt, ohne konkreten
Nachweis Verzugszinsen in
Höhe von 4% über
dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Der Nachweis
eines höheren
Verzugsschadens bleibt der
Firma R. Hesse Fachkraft für Arbeitssicherheit unbenommen. Der Vertragspartner
erklärt
sich damit einverstanden,
dass ab der 1. Mahnung DM 5,00 je Mahnung für die Bearbeitung berechnet
wird.
9.2 Aufrechnung und Zurückbehaltung sind auch bei
anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen
nicht
zulässig.
9.3 Schuldet der Kunde der Firma R. Hesse Fachkraft für
Arbeitssicherheit mehrere Zahlungen gleichzeitig, werden mit einer
eingehenden Zahlung zunächst
seine Verbindlichkeiten aus Zusatzleistungen, dann aus sonstigen von Firma
R. Hesse
Fachkraft für Arbeitssicherheit
erbrachten Lieferungen und Leistungen, dann seine Verbindlichkeiten aus
Dauerschuldverhältnissen
getilgt. Gleichzeitig erklärt sich der Vertragspartner damit einverstanden,
dass die Firma R.
Hesse Fachkraft für
Arbeitssicherheit Daten bei der Schufa oder einer sonstigen Wirtschaftsauskunftei
/ Kreditinstitut
einholt und eigene Daten
dorthin übermittelt. Eine Dienstleistung ist erst bei Zahlung fällig.
10 Eigentumsvorbehalt
10.1.Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
des vereinbarten Preises das Eigentum der Firma R. Hesse
Fachkraft für Arbeitssicherheit.
11. Datenschutz
11.1 Der Kunde ermächtigt die Firma R. Hesse Fachkraft für
Arbeitssicherheit, die im Zusammenhang mit der
Geschäftsbeziehung
erhaltenen Daten über ihn oder Dritte im Sinne des Bundesdatenschutzes
(§ 26 BDSG) zu
verarbeiten, zu speichern
und auszuwerten.
12.2 Die Firma R. Hesse Fachkraft für Arbeitssicherheit wird über
betriebliche Abgelegenheiten, insbesondere über
Betriebsgeheimnisse, Dritten
gegenüber Stillschweigen bewahren.
13. Schlußbestimmungen
13.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Lieferungen
und Leistungen, auch wenn sie nicht die Vereinbarung selbst zum
Gegenstand haben, von der
Firma R. Hesse Fachkraft für Arbeitssicherheit ist Osnabrück.
13.2 Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit
einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren
übrigen Teilen verbindlich.
Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so
soll an deren Stelle
eine Bestimmung treten,
die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst
nahekommt.
14.3 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung werden
dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als
genehmigt, wenn der Kunde
nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Für die Geschäftsverbindung
zwischen dem Kunden und
der Firma R. Hesse Fachkraft
für Arbeitssicherheit gilt deutsches Recht.
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